Gültig für die Spielzeit 2024–25

1. Allgemeines
Die Bayerische Staatsoper bietet in jeder Spielzeit folgende Abonnements an: Opern-Abonnement (a), Ballett-Abonnement (b), Abonnement für Akademie- konzerte des Bayerischen Staatsorchesters (c), Abonnement für Kammerkonzerte des Bayerischen Staatsorchesters (d), Sonder-Abonnements (e)

a) Opern-Abonnement
Das Opern-Abonnement umfasst in der Spielzeit 2024–25 sechs Vorstellungen und kann Aufführungen aller an der Bayerischen Staatsoper gepflegten Kunstgattungen (z. B. Opern, Ballette, konzertante Opernaufführungen) enthalten, nicht jedoch Akademiekonzerte und Kammerkonzerte des Bayerischen Staatsorchesters.

b) Ballett-Abonnement
Das Ballett-Abonnement umfasst vier bzw. fünf Ballettvorstellungen.

c) Akademiekonzert-Abonnement
Das Akademiekonzert-Abonnement umfasst sechs Konzerte des Bayerischen Staatsorchesters.

d) Kammerkonzert-Abonnement
Das Kammerkonzert-Abonnement umfasst sechs Kammerkonzerte des Bayerischen Staatsorchesters.

e) Sonder-Abonnements
Bei Sonder-Abonnements handelt es sich um Premieren-, Neuproduktions- (1. Vorstellung nach der Premiere) und Saison-Abos.

f) Abonnement-Vorstellungen
Die jeweiligen Abonnement-Vorstellungen können sich auf die gesamte Spielzeit verteilen. Ein Anspruch auf Abonnement-Vorstellungen an einem bestimmten Wochentag besteht nicht. Die Abonnements können Vorstellungen an allen von der Bayerischen Staatsoper in München genutzten Spielstätten enthalten. Bei Vorstellungen, die für eine DVD aufgezeichnet oder als Livestream übertragen werden, kann es zu Umplatzierungen kommen, ebenso aus betrieblichen Gründen. Die Wiederholung einer Vorstellung innerhalb einer Serie ist möglich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

g) Vergünstigungen
Abonnent:innen erhalten für alle Veranstaltungen der Bayerischen Staatsoper ab 14 Tagen vor einer Vorstellung je nach Verfügbarkeit einen Preisnachlass von 20 % auf weitere Karten. Die Bestellung der Karten ist schriftlich, telefonisch, über den Abo-Login oder am Schalter möglich. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

2. Laufzeit, Kündigung
Das Abonnement für die Spielzeit 2024–25 endet automatisch am 31. Juli 2025. Abonnent:innen erhalten mit dem Rechnungsversand im Frühjahr 2025 ein Angebot inklusive Rechnung mit der Möglichkeit, ein Abonnement für die darauffolgende Saison mit denselben Sitzplätzen abzuschließen. Diesem Angebot muss aktiv zugestimmt werden; das Abonnement verlängert sich nicht automatisch. Für die aktive Zustimmung genügt auch die Bezahlung des Abonnements. Eine Kündigung des Abonnements innerhalb der laufenden Saison ist nur aus außerordentlichen Gründen möglich. Im Kündigungsfall ist der/die Abonnent:in zur Rückgabe des ungültig gewordenen Originalausweises verpflichtet. Eine Weiterführung des Abonnement-Vertrags durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Bayerischen Staatsoper nicht möglich. Die dauerhafte entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Abonnements an Dritte berechtigt die Bayerische Staatsoper zur fristlosen Kündigung des Abonnement-Verhältnisses. Sollten Sie einen Platz- oder Serientausch wünschen, kann dieser telefonisch im Abonnementbüro angefragt werden. Bitte teilen Sie uns einen Wechsel Ihrer Zahlungsart schriftlich mit.

3. Zahlungsbedingungen
Der Preis für das Abonnement ist in einem Betrag im Voraus oder in zwei Raten zu bezahlen (1. Rate: Juli vor Beginn der betreffenden Saison, 2. Rate: Januar der betreffenden Saison). Der genaue Zahlungstermin wird mit der Rechnung mitgeteilt. Wird das Abonnement per Überweisung bezahlt, muss der auf der Rechnung angegebene Verwendungszweck genau übernommen werden, da andernfalls eine ordnungsgemäße Buchung nicht möglich ist. Es wird gebeten, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Ratenzahlung ist ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren mit einer Teilzahlungsgebühr in Höhe von 3 € möglich. Premieren-Abonnements können nicht in Raten bezahlt werden. Der Abonnement-Ausweis wird rechtzeitig zum Beginn der neuen Spielzeit zugeschickt.

4. Besuch einer Vorstellung
Alle Abonnent:innen erhalten einen Ausweis, der zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellungen berechtigt. Der Verlust des Abonnement-Ausweises ist dem Abonnement-Büro der Bayerischen Staatsoper unverzüglich zu melden. Für einen verloren gegangenen Ausweis wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € ein Ersatzausweis für die restlichen Vorstellungen ausgestellt. Ersatzkarten für einzelne Vorstellungen sind ausschließlich an der Abendkasse gegen eine Gebühr von 2 € pro Karte erhältlich.

5. Bekanntgabe der Vorstellungen
Die Termine der Abonnementvorstellungen werden auf dem Abonnement-Ausweis angegeben, wobei Änderungen vorbehalten bleiben. Die Abonnent:innen werden im eigenen Interesse gebeten, sich rechtzeitig über die Aufführungsdaten und Zeiten ihres Abonnements zu informieren, da sie nicht über jede bevorstehende Vorstellung oder Spielplanänderungen unterrichtet werden können. Die Abonnement-Vorstellungen werden unter www.staatsoper.de und in der aktuellen Monatsvorschau der Bayerischen Staatsoper bekannt gegeben.

6. Freimelden, Wertgutschein
Im Verhinderungsfall können die Abonnements 1. a) und 1. b) sowie das Saison- und das Neuproduktions-Abonnement während der laufenden Spielzeit je Platz einmal freigemeldet werden; ausgenommen von der Freimeldung sind Akademiekonzert- und Kammerkonzert-Abonnements. Bei Freimeldung wird unter der Kundennummer ein virtueller Wertgutschein in Höhe des rabattierten Vorstellungswertes erstellt, der für alle Vorstellungen bis Ende der jeweiligen Spielzeit gültig ist. Der Abo-Wertgutschein errechnet sich aus dem Einzelpreis der jeweiligen Vorstellung abzüglich der Abo-Ermäßigung. Damit entstehen bei Vorstellungen unterschiedlicher Preiskategorien auch entsprechend unterschiedliche Gutscheinwerte. Der Wertgutschein wird beim Kauf einer regulären Eintrittskarte angerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei Freimeldungen der Preisvorteil, den Sie durch Ihr Abonnement erlangen, nicht auf eine andere Vorstellung übertragbar ist, d. h. Aufzahlungen möglich sind. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung oder einen bestimmten Platz. Freimeldungen sind frühestens ab 1. August 2024 und bis sieben Tage vor der Vorstellung möglich. Diese können per Online-Formular (auf www. staatsoper. de/abo), am Schalter, telefonisch oder schriftlich erfolgen, müssen jedoch innerhalb der genannten Frist dem Abo-Büro vorliegen. Empfohlen wird die Freimeldung per Online-Formular. Mit der Freimeldung entfällt der Anspruch auf die abonnierten Plätze für die freigemeldete Vorstellung. Nicht besuchte oder nicht rechtzeitig freigemeldete Abonnement-Vorstellungen sowie nicht eingelöste virtuelle Wertgutscheine können nicht erstattet werden. Einzelkarten im Rahmen eines Abonnements können in der Kartenbörse der Bayerischen Staatsoper (kartenboerse.staatsoper.de) angeboten werden, allerdings nur maximal zum tatsächlichen (rabattierten) Wert einer Karte. Der tatsächliche Wert einer Karte kann im Abo-Büro erfragt werden.

Sonderregelung Premieren-Abonnement
Das Premieren-Abonnement kann einmal pro Spielzeit freigemeldet werden, unter der Voraussetzung, dass ohne Rückzahlung des Restwertes Ersatzkar- ten für die selbe Produktion in den darauffolgenden sechs Wochen verfügbar sind. Die Freimeldung und der Termin der Ersatzvorstellung müssen dem Abo-Büro spätestens eine Woche vor der Premiere schriftlich vorliegen.

7. Benutzung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV)
Alle Abonnent:innen erkennen für die MVV-Benutzung folgende Bedingungen an: Die örtliche Gültigkeit der Fahrkarten umfasst den MVV Gesamtbereich. Innerhalb dieses Geltungsbereiches berechtigt der Abo-Ausweis zur Hin- und Rückfahrt am Vorstellungstag. Die Hinfahrt darf frühestens um 15 Uhr, bei Vorstellungsbeginn vor 18 Uhr frühestens drei Stunden vor Vorstellungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss bis 6 Uhr des folgenden Tages beendet sein.

8. Datenspeicherung, Adressänderung, Postsendung
Ihre persönlichen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes in dem für die Abwicklung des Abonnements erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Eine Speicherung von Kreditkartennummern erfolgt nicht. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise des Zentralen Kartenverkaufs der Bayerischen Staatstheater sowie die Datenschutzerklärung der Bayerischen Staatsoper. Es wird gebeten, Adressänderungen dem Abonnement-Büro der Bayerischen Staatsoper schriftlich mitzuteilen. Postsendungen erfolgen an die letzte bekannt gegebene Adresse. Eine Gewähr für den rechtzeitigen Zugang von Postsendungen kann nicht übernommen werden.

9. Abos für Menschen mit Schwerbehinderung
a) Allgemeines
Für alle Abo-Serien gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Diese können nur schriftlich mit Kopie des Schwerbehinderten-Auswei- ses (Merkzeichen Bl, EB und VB) im Abonnementbüro der Bayerischen Staatsoper bestellt werden. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B im Ausweis können nur beim Erwerb zweier zusammenhängender Plätze den ermäßigten Abo-Preis in Anspruch nehmen. Rollstuhlfahrer:innen können sowohl einen als auch zwei zusammenhängende Abo-Plätze ermäßigt erwerben. Pro Kund:in kann nur ein Rollstuhlplatz im Abo vergeben werden, eine Buchung von mehreren Abo-Serien ist nicht möglich. Das Abo für Rollstuhlplätze muss für jede Spielzeit neu beantragt werden. Eine nachträgliche
Ermäßigung während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Die Ermäßigung entspricht 55 % des regulären Kartenpreises, beim Premieren-Abo 55 % des regulären Abo-Verkaufspreises, zuzüglich jeweils der regulären Servicegebühren. Die entsprechenden Ermäßigungsnachweise sind bei jedem Vorstellungs- besuch mitzuführen. Abonnent:innen sind in jedem Fall die Ermäßigungsberechtigten.
b) Freimeldung, Wertgutschein
Es ist eine Freimeldung pro Spielzeit und Platz möglich. Freimeldungen sind nur für die Gesamtzahl der abonnierten Plätze möglich. Die virtuellen Abo-Wert- gutscheine können nur gemeinsam für eine Vorstellung der laufenden Spielzeit eingelöst werden.
c) Kauf zusätzlicher Karten
Beim Kauf zusätzlicher Karten kann entweder die normale Abo-Ermäßigung oder die Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden. Eine Kombination ist nicht möglich.
Nähere Informationen hierzu siehe Abonnementbedingungen §1. f und §6.

10. Anerkennung der Abonnement-Bedingungen
Mit dem Abschluss eines Abonnements werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt. Im Übrigen gelten die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater.