ERMÄßIGUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Menschen mit Behinderung sind bei uns nicht nur herzlich willkommen, sie erhalten auch teilweise Ermäßigungen auf unsere Kartenpreise. So sind in unseren Spielstätten ausgewiesene und kostenfreie Plätze für Rollstuhlfahrer:innen vorhanden. Begleitpersonen erhalten außerdem eine Ermäßigung von 50 Prozent. Im Folgenden werden alle Voraussetzungen und weitere Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung erläutert. Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise für einen barrierefreien Besuch.
PERSONEN MIT SCHWERBEHINDERUNG
Personen mit Schwerbehinderung erhalten keine Ermäßigung. Ist jedoch eine Begleitung nachgewiesen (Kennzeichen "B"), erhält die Begleitperson eine Ermäßigung von 100 Prozent.
ROLLSTUHLFAHRER:INNEN
Sitzplätze sind für Begleitpersonen mit 50 Prozent Ermäßigung erhältlich, Rollstuhlfahrer:innen erhalten kostenlosen Eintritt.
Die Plätze für Rollstuhlfahrer:innen befinden sich im Parkett Reihe 19. Es gibt jeweils zwei Plätze auf der rechten und auf der linken Seite. Die Begleitpersonen sitzen im Parkett Reihe 19 (Platz 763 und Platz 762) und Reihe 20 (Platz 791 und Platz 792).
Zwei der vier Plätze sind für den schriftlichen Vorverkauf reserviert. Zwei Plätze sind für den Verkauf am Schalter und per Telefon reserviert. Der Verkauf beginnt eine Woche vor Start des regulären freien Verkaufs. Bitte beachten Sie hierfür unsere Vorverkaufsfristen.
GEHÖRLOSE
Menschen mit Einschränkungen des Gehörs (Vermerk GL im Behindertenausweis) und ihre Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von je 50 Prozent auf den regulären Kartenpreis.
SEHBEHINDERTE
Menschen mit Sehbehinderung (Vermerk Bl im Behindertenausweis) und ihre Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von je 50 Prozent auf den regulären Kartenpreis.
KRIEGSBESCHÄDIGTE
Schwerkriegs- oder Wehrdienstbeschädigte oder KZ-Beschädigte (Vermerk EB oder VB) und ihre Begleitperson erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den regulären Kartenpreis.
NACHWEIS DURCH BEHINDERTENAUSWEIS
Die genannten Ermäßigungen gelten für Behindertenausweise mit den Merkzeichen EB, BI, VB, GL oder B. Die entsprechenden Hinweise müssen auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen sein, andernfalls kann die Ermäßigung nicht in Anspruch genommen werden.